Funkenlöschanlagen können sich innerhalb weniger Sekunden amortisieren
Neue Zentralengeneration und schnellere Löschautomatiken gewährleisten größtmögliche Sicherheit
In pneumatischen Transporteinrichtungen und mechanischen Förderanlagen, in denen brennbare Materialien transportiert werden, kommt es durch Funkenflug immer wieder zu Bränden und Filterexplosionen. Der Funkenflug wird in der Regel durch die eingesetzten Maschinen oder durch Materialverunreinigungen erzeugt.
Produktionsausfälle, hohe Sachschäden und die Gefährdung von Menschenleben sind die Folge. Um dieses Risiko auszuschließen, müssen Absauganlagen auf Funkenflug überwacht und durch Funkenlöschanlagen gesichert werden. Die neueste Zentralen Generation von T&B entspricht den Richtlinien der VdS Schadenverhütung GmbH und bietet größtmögliche Sicherheit beim Schutz von Fördereinrichtungen, Filtern und Silos.
Funktion einer Funkenlöschanlage
In pneumatischen Förderleitungen sollten hinter dem Ventilator (denn auch dieser kann Funken erzeugen) Funkenmelder und Löscheinrichtungen eingebaut werden. Die Funkenmelder erkennen geringste infrarote Strahlen und melden diese an die Funkenmeldezentrale weiter. Von hier aus wird dann im Millisekundenbereich die Löscheinrichtung angesteuert und Löschwasser über Spezialdüsen in die Absaugleitung eingedüst. Der Funkenflug muss diesen Löschnebel passieren und wird dabei sicher abgelöscht.
Durch die neuentwickelte Löschautomatik ist T&B in der Lage, geringe Abstände zwischen Funkenerkennung und Löschung zu realisieren.
Ausstattung der Funkenlöschanlage
In allen Förderleitungen zum Filter und Spänesilo sollte nach dem Ventilator eine Funkenerkennung (A) und eine Funkenlöscheinrichtung (B) eingebaut werden. Die Funkenerkennung (A) besteht aus mindestens zwei Funkenmeldern, welche den gesamten Rohrleitungsquerschnitt überwachen. Die Funkenlöscheinrichtung (B) besteht aus einem schnell öffnenden Magnetventil, sowie mindestens einer Löschdüse. Gegen Verschmutzung sind die Löschdüsen mit einem Verschluss versehen. Die Löschung wird solange aufrechterhalten, bis der letzte, erkannte Funken (C) die Löschstrecke passiert hat, dann schließt die Löschautomatik selbstständig. Die Funkenlöschanlage bleibt weiterhin einsatzbereit, so dass ein neu entstehender Funkenflug sofort wieder bekämpft werden kann. Die minimale Löschzeit beträgt fünf Sekunden und verlängert sich automatisch bei andauerndem Funkenflug; Durch eine einstellbare Funkenschwelle kann eine Maschinenabschaltung (D) vorgenommen werden. Die Anzahlder erkannten Funken, sowie die Auslöseschwelle wird optisch in der Funkenmeldezentrale angezeigt. Um ein einwandfreies Sprühbild erzeugen zu können, muss ein Fließdruck von mindestens 5 bar vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall kommt eine Druckerhöhungsanlage (E) zum Einsatz, Der Löschwasseranschluss an eine vorhandene Sprinkleranlage ist möglich. Löscheinrichtungen, welche sich in frostgefährdeten Bereichen befinden, müssen mit einer elektrischen Begleitheizung versehen werden. Die Steuerung der Begleitheizung (G) erfolgt über ein Außenthermostat mit der dazugehörigen Heizbandüberwachung. Alle beheizten Löschwasserleitungen, sowie die Löscheinrichtung müssen isoliert werden. Die Funkenmelder haben eingebaute Testeinrichtungen. So kann jeder Funkenmelder von der Funkenmeldezentrale aus auf seine Funktionstüchtigkeit hin überprüft werden. Die neue Generation von Funkenmeldezentralen BM 6 (H) hat eine automatische Meldertesteinrichtung, der manuelle Meldertest entfällt hier. Eine Löschwasserüberwachung überwacht ständig, ob Löschungen einwandfrei ablaufen und zeigt den Löschvorgang optisch in der Funkenmeldezentrale an. Die Funkenmeldezentralen können bis zu 2500 Feuermeldungen oder Störungen speichern und als Klartext anzeigen.
Richtlinien
Maßgeblich für die Installation einer Funkenlöschanlage ist die VdS-Richtlinie 2106.
Sie besagt unter anderem, dass eine Funkenlöschanlage nur von einer VdS anerkannten Errichterfirma installiert werden darf.
Für jede Funkenlöschanlage muss von der anerkannten Errichterfirma ein Installationsattest, eine Schemazeichnung aus der Funktion und Schutzbereich hervorgeht, sowie eine hydraulische Berechnung erstellt werden. Die Unterlagen sind bei einer Abnahme dem VdS einzureichen. Funkenlöschanlagen müssen in regelmäßigen Abständen von einer anerkannten Errichterfirma geprüft und gewartet werden. Im Normalfall ist eine halbjährliche Wartung ausreichend. Vom Betreiber der Funkenlöschanlage ist ein Betriebsbuch zu führen, in das Störungen, technische Prüfungen usw. einzutragen sind.
Schutz einer Schlauchfilteranlage:
Alle Absaugleitungen, die in die Filteranlage führen, werden durch Funkenmelder (2) überwacht und durch Löscheinrichtungen (3) geschützt. Sollte sich ein Filterschlauch durch einen Glimmbrand entzünden, wird durch By-Pass-Rauchmelder (1) in den Reinluftkanälen sofort Alarm ausgelöst. Brände, die durch Selbstentzündung in der Filteranlage entstehen werden durch Thermomelder (4) entdeckt und sofort gemeldet; eine Filterlöscheinrichtung (5) wird unmittelbar angesteuert.
Einsatzmöglichkeiten
Weit über 25.000 Anlagenbereiche sind seit 1984 durch T & B Funkenlöschanlagen weltweit geschützt worden. Überall dort, wo brennbare Materialien mechanisch und pneumatisch transportiert werden, kann es zu einem Brand oder einer Explosion kommen. Hier können wirkungsvoll selbsttätige elektronische Funkenlöschanlagen-Systeme eingesetzt werden. Beispiele, in denen Funkenlöschanlagen eingesetzt werden: Asphaltaufbereitung
Batterieherstellung
Bauelementefertigung
Baumwollindustrie
Chemische-Industrie
Fensterfabriken
Feuerungsanlagen
Futtermittelindustrie
Getreidemühlen
Glasindustrie
Gummiindustrie
Großbäckereien
Holzmehlindustrie
Holzverarbeitungsbetriebe
Kaffeeröstereien
Kohlenstaubabsaugungen
Kunststoffindustrie
Küchenmöbelindustrie
Kraftwerke
Lebensmittelindustrie
Lederindustrie
Metallindustrie
Milchpulvertrocknung
Möbelindustrie
Müllverbrennungsanlagen
Papierfabriken
Reifenindustrie
Sägewerke
Spanplattenwerke
Sperrholzwerke
Schiffswerften
Stuhlfabriken
Schokoladenindustrie
Tabakindustrie
Textilindustrie
Tischlereien
Zellstoffindustrie
Zuckerindustrie
Nur ganzheitliche Brandschutzkonzepte bieten optimalen Schutz
Wichtigste Voraussetzung für sicheren anlagentechnischen Brandschutz ist eine VdS-konforme Installation
„Der Umstand, daß in einem Industriebetrieb jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, beweist nicht, daß insofern keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muß.“
So heißt es in einer Urteilsbegründung des OVG Lüneburg vom 23. Sept. 1976.
Erstaunlicherweise werden bei Risikoanalysen, z. B. im Zusammenhang mit einer Unternehmensbewertung nach Basel II durch die Geldinstitute viele operationelle (sprich betriebliche) Risiken betrachtet, der vorbeugende Brandschutz bleibt hierbei jedoch oft unberücksichtigt. Dies ist umso unverständlicher, als Brände infolge der Betriebsunterbrechungen hohe Folgekosten nach sich ziehen können und evtl. die wirtschaftliche Existenz eines Produktionsbetriebes gefährden. Zusätzlich bieten die Sachversicherer in der Regel hohe Rabatte bei der Installation von vorbeugenden Brandschutzsystemen an.
Vorbeugender Brandschutz kann sich zwar innerhalb weniger Augenblicke amortisieren, jedoch ist dies nur der Fall, wenn das Schutzkonzept, das der installierten Anlage zugrunde liegt, dem Stand der Technik entspricht und den hohen Anforderungen von VdS Schadenverhütung gerecht wird. Zudem ist es zwingend erforderlich, dass ein ganzheitliches Schutzkonzept erstellt wird. Bruchstückhafte Konzepte, die nur Teilbereiche einer Produktionsanlage schützen, werden laut Murphys Gesetz („Whatever can go wrong, will go wrong.“) immer dazu führen, dass es genau dort zu brennen beginnt, wo kein Brandschutz installiert wurde.
Bezogen auf das Investitionsvolumen eines ganzen Pelletwerkes betragen die Kosten für den Brandschutz ca. 1%. Für den Kunden ist der Brandschutz am kostengünstigsten zu realisieren, wenn der Errichter des Brandschutzsystems bereits in der Planungsphase eingebunden wird. Dann lassen sich kundenspezifische Schutzkonzepte optimal umsetzen.
T&B electronic hat gemeinsam mit VdS Schadenverhütung und einigen führenden Versicherungsunternehmen ein grundsätzliches Schutzkonzept für die Pelletindustrie entwickelt. Hierbei wurden Erkenntnisse aus bekannten Schadenereignissen ebenso berücksichtigt, wie der aktuelle Stand der Technik.
Basis dieses Konzeptes ist das VdS-zugelassene Funkenlösch-System von T&B electronic. Mit den Komponenten dieses Brandschutzsystems werden die Risikobereiche der Produktion gegen Funkenflug, Brand und Explosion zuverlässig geschützt.
Was genau bedeutet „VdS-zugelassenes System“?
VdS Schadenverhütung prüft im Rahmen der Systemanerkennung alle Komponenten eines Funkenlöschsystems in eigenen Laboratorien und stellt durch wiederkehrende Produktaudits beim Hersteller der Funkenlöschanlage sicher, dass die Brandschutzsysteme stets nach den gleichen hohen Anforderungen gefertigt und getestet werden. Nur durch VdS-zugelassene Systeme wird also sichergestellt, dass der Stand der Technik bei gleichbleibend hohem Qualitätsstandard installiert wird.
Zusätzlich muss der Errichter des Brandschutzsystems nachweisen, dass er jährlich eine bestimmte Anzahl von Funkenlöschanlagen gemäß den VdS-Richtlinien mängelfrei projektiert und installiert hat. T&B electronic erfüllt alle o. g. Kriterien und ist somit zugelassener Hersteller und Errichter eines anerkannten Funkenlösch-Systems.
Ergänzend zur Installation einer Funkenlöschanlage ist zu beachten, dass weitere Schutzmaßnahmen das Konzept abrunden sollten. So sind z. B. pneumatische Förderleitungen, die durch Brand- bzw. Komplextrennwände hindurchführen mit Brandschutzschiebern zu versehen. Diese können sowohl von der Funkenlöschanlage im Falle eines andauernden Funkenfluges als auch von konventionellen Rauchmeldern bei Bränden im Gebäude angesteuert werden. Eine Kombination mit T&B-Funkenlöschzentralen ist möglich.
Wichtig ist auch die Realisation einer systematischen Maschinenabschaltung im Falle eines andauernden Funkenfluges. Diese Maßnahme ist zwar explizite VdS-Forderung, wird aber bauseits gerne „vergessen“. Nur durch eine Abschaltung kann sichergestellt werden, dass Brände sich nicht in andere Anlagenbereiche ausbreiten.
Die wiederkehrenden Prüfungen durch VdS Schadenverhütung beim Betreiber der Anlage stellen in Verbindung mit den erforderlichen Inspektionen und Wartungen durch den zugelassenen Errichter sicher, dass die installierten Brandschutzsysteme stets einsatzbereit sind, und zwar auch nach monatelanger „stiller“ Bereitschaft.
Die überwachten Anlagenbereiche werden jeweils mit mindestens zwei Meldern und einer Löschung ausgestattet. Neben der Maschinenabschaltung bei andauerndem Funkenflug wird jeder Alarm an einer ständig besetzten Stelle visualisiert.
Die Funkenerkennung (A) wird mit mindestens zwei Funkenmeldern realisiert, welche den gesamten Rohrleitungsquerschnitt überwachen. Die Funkenlöscheinrichtung (B) besteht aus einem schnell öffnenden Magnetventil, sowie mindestens einer Löschdüse. Gegen Verschmutzung sind die Löschdüsen mit einem Verschluss versehen. Die Löschung wird solange aufrechterhalten, bis der letzte, erkannte Funken (C) die Löschstrecke passiert hat, dann schließt die Löschautomatik selbstständig. Die Funkenlöschanlage bleibt weiterhin einsatzbereit, so dass ein neu entstehender Funkenflug sofort wieder bekämpft werden kann. Die minimale Löschzeit beträgt fünf Sekunden und verlängert sich automatisch bei andauerndem Funkenflug; durch eine einstellbare Funkenschwelle kann eine Maschinenabschaltung (D) vorgenommen werden. Die Anzahl der erkannten Funken sowie die Auslöseschwelle werden an der Funkenmeldezentrale angezeigt. Die Funkenmelder haben eingebaute Testeinrichtungen. Die Funkenmeldezentralen BM 6 (H) haben eine automatische Meldertesteinrichtung. Die Funkenmeldezentralen können bis zu 2500 Feuermeldungen oder Störungen speichern und als Klartext anzeigen. Die Anbindung an ein kundenseitiges Netzwerk ist über eine OPC-Schnittstelle möglich. Ferner bietet die Anlage die Möglichkeit der Fernwartung über eine Internetschnittstelle. So erhält der Betreiber im Störungsfall schnelle Online-Unterstützung und kostenintensive Serviceeinsätze können evtl. ganz vermieden werden.
In diesem Zusammenhang ist auf die Wartung und Inspektion der Anlagen hinzuweisen. Nur bei Einhaltung der in der DIN 0833 vorgesehenen Inspektions- und Wartungsintervalle kommt der Betreiber seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach. Die DIN 0833 fordert ausdrücklich regelmäßige Inspektion und Wartung von Brandschutzsystemen durch den anerkannten Errichter. Der Verzicht auf Inspektionen und Wartungen kann den Versicherungsschutz gefährden.
T&B electronic bietet neben der reinen Inspektion und Wartung der Anlagen auch weitere Dienstleistungen wie Wintercheck (Überprüfung vor der Frostperiode auf Mängel an Isolierung, Begleitheizung etc.) oder eine Altanlagenprüfung (Überprüfung des Löschwasserrohrnetzes auf Korrosion und Ablagerungen) an. Auch eine Überprüfung der elektr. Anlagenteile gemäß Arbeitsstättenverordnung gehört zum Leistungsumfang. Damit entlastet T&B electronic den Betreiber von seinen umfangreichen gesetzlichen Betreiberpflichten.




